01.03.2019 · Fachbeitrag · Reisekosten
Wiedereingliederung nach Reha: Fahrtkosten werden erstattet
| Wer Leistungen der Reha-Träger erhält, die in § 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX genannt sind, bekommt auch Reisekosten gezahlt. Darunter fallen auch Fahrtkosten, die entstehen, wenn der Versicherte anschließend eine stufenweise Wiedereingliederung durchläuft, wie das SG Berlin bestätigt (29.11.18, S 4 R 1970/18, Abruf-Nr. 207344 ). |