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· Nachricht · Produktfehler

Hersteller von Hüftprothesen muss Schmerzensgeld zahlen

| Das LG Freiburg hat 2 Klägern, denen im Jahr 2005 Hüftprothesen eines international tätigen Medizinprodukteherstellers implantiert worden waren, Schmerzensgeld von jeweils 25.000 EUR zugesprochen (15.10.18 1 O 240/10 und 1 O 26/17, Abruf-Nr. 205059 ). |

 

Das Gericht stellte fest, dass die Hüftprothesen einen Produktfehler aufwiesen. Für diesen müssen sowohl die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin, als auch die deutsche Tochtergesellschaft, als Vertreiberin der Prothese in Deutschland einstehen. Schon 2017 war die Herstellerin der Prothesen in einem ähnlich gelagerten Fall durch eine andere Kammer des LG Freiburg zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt worden.

 

Das Urteil des LG aus 2017 ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG Karlsruhe anhängig (Aktenzeichen: 14 U 50/17). Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von 8 Jahren verwundert nicht, wenn man weiß, dass beim LG Freiburg noch rund 100 vergleichbare Verfahren anhängig sind (Quelle: PM des LG Freiburg vom 15.10.18). Die Herstellerin wehrt sich offenbar mit Händen und Füssen ‒ zulasten der Betroffenen Patienten.

 

Weiterführender Hinweis

  • Zum Urteil aus 2017, SR 17, 181
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 182 | ID 45551316