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· Fachbeitrag · Mandantenberatung

Vorsicht vor Betrug durch falsche Polizisten

| Senioren sind beliebte Opfer für Betrügereien. Immer wieder liest man davon, dass sie durch Anrufe dazu gebracht werden, hohe Geldsummen an Unbekannte auszuhändigen. Neben dem „Enkeltrick“ geben sich die Täter auch gerne als Polizisten aus. Sensibilisieren Sie Ihre Mandanten und waren Sie vor diesen Maschen. |

 

Die Sachverhalte gleichen sich: Mitglieder einer Bande rufen Senioren an und geben sich als „Polizisten“ oder Angehörige eines Landeskriminalamts aus. Der Anrufer teilt mit, dass bei einer in der Nähe aufgetretenen Einbrecherbande eine Liste mit Namen und Adressen gefunden worden sei. Dort sei auch der Name des Angerufenen verzeichnet gewesen. Wegen der Gefahr eines Einbruchs müssten das Geld und die Wertsachen des Seniors in Sicherheit gebracht werden. Auch sei das Geld des Seniors bei dessen Hausbank nicht sicher, da Bankangestellte mit den Einbrechern zusammenarbeiteten. Der Senior müsste deshalb unbedingt sein Geld möglichst schnell abheben und nach Hause bringen. Ein Polizeibeamter würde das Geld abholen.

 

Haben die Senioren Zweifel an den Mitteilungen der falschen Polizisten, raten diese, den Notruf 110 anrufen. Hier gelingt es durch eine Manipulation oft, den Anruf an einen anderen Betrüger weiterzuleiten, der die Angaben des vorherigen Anrufers bestätigt.

 

Teilweise behaupten die Betrüger auch, dass es sich bei dem Geld der Senioren um Falschgeld handelt, das eingezogen werden müsse. So veranlassen sie Senioren, bei der Hausbank weitere Geldbeträge abzuheben.

 

PRAXISTIPP | Ebenso wie vor dem „Enkeltrick“ wird auch vor dem Auftreten falscher Amtsträger, Polizisten oder sonstiger Behördenmitarbeiter immer wieder gewarnt. Wie man sieht, kommt es nicht nur darauf an, Betrüger, die es auf Geld und Wertsachen abgesehen haben, nicht in die eigene Wohnung zu lassen. Man muss auch gegenüber Anrufen von vermeintlichen Polizisten oder anderen Amtsträgern skeptisch sein.

 

Es ist Taktik der Betrüger, durch bestimmtes Auftreten Senioren einzuschüchtern und sie durch eine Vielzahl von Telefonanrufen zu zermürben. Sensibilisieren Sie daher Ihre Mandanten und warnen Sie für solche Fälle. Ihr Hinweis ist quasi ein Gegenpol zu der Hörigkeit gegenüber Amtspersonen ‒ denn auch Sie sind für den Mandanten eine Respektsperson.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 56 | ID 46320179