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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Anspruch auf Elektro-Rollstuhl nur für Innenbereich

| Bei der Versorgung mit einem Elektroantrieb für einen Rollstuhl kann wegen der großen Bedeutung der Mobilität im Nahbereich die Prüfung erforderlich sein, ob eine Versicherte generell fahruntüchtig für den Gebrauch eines Elektro-Rollstuhls ist oder ob sie ggf. noch im häuslichen Umfeld in der Lage ist, den Elektroantrieb selbstständig und ohne Gefährdung für sich oder andere zu bedienen. |

 

Auch bei Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr kann es ausnahmsweise einen vorläufigen Anspruch auf Versorgung mit einem Elektro-Rollstuhl zum Gebrauch in der häuslichen Umgebung gegen, wenn durch ein abnehmbares Funkbedienteil die Nutzung im Außenbereich ausgeschlossen werden kann. Das hohe Anforderungsprofil der Fahrtauglichkeit für den Außenbereich darf nicht, wie die Krankenkasse unter Hinweis auf den MDK meint, ohne Differenzierung auf den innerhäuslichen Bereich übertragen werden. Vielmehr soll ihr im unmittelbaren Hausbereich mithilfe des Elektroantriebes ein Rest an Selbstständigkeit in der eigenen Mobilität wieder gegeben werden. Entgegen der kritischen ärztlichen Stimmen zur Fahrtauglichkeit der Versicherten darf nicht übersehen werden, dass etwaige Gefährdungsmomente im Haus vorhersehbarer und beherrschbarer sind als im Straßenverkehr (LSG Sachsen-Anhalt 16.10.13, L 4 KR 44/13 B ER, Abruf Nr. 133815).

Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 38 | ID 42373168