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· Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

Gefahrerhöhung bei Parken vor statt in der Garage

| Ein VN, der nach dem Versicherungsvertrag ausdrücklich dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug nachts in einer Garage unterzustellen, handelt grob fahrlässig nach § 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1 VVG, wenn er das Auto nachts vor der Garage abstellt und es von dort gestohlen wird. Zu diesem Schluss ist das LG Magdeburg gelangt. |

 

Nach Ansicht des LG darf der VR angesichts dieser Obliegenheitsverletzung die Leistung um 30 Prozent kürzen. Die vom VR mit 40 Prozent bemessene Anspruchskürzung sei „indes übersetzt“ (LG Magdeburg 11.9.18, 11 O 217/18, Abruf-Nr. 205347).

Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 127 | ID 47507072