23.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Erbschaftsteuer
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat bestätigt, dass die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch dann erlischt, wenn der Steuerpflichtige das erworbene Vermögen innerhalb der Zweijahresfrist auf eine Treuhandstiftung überträgt. Empfängerin muss keine rechtsfähige Stiftung (§§ 80 ff. BGB) sein.
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23.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsaufsicht
Die Frage der Gemeinwohlgefährdung im Stiftungsrecht umfasst zwei Aspekte – einen präventiven und einen repressiven. Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist die Stiftung als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs. 1 BGB genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet. Die Stiftungsaufsicht kann die Stiftung aufheben, wenn diese das Gemeinwohl gefährdet (§ ...
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16.04.2020 · Nachricht aus SB · Gesetzesänderungen
Einige Stiftungen haben Karten für Veranstaltungen verkauft, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Die Inhaber der Karten könnten nach geltendem Recht vom Veranstalter die Erstattung des Entgelts verlangen, der Liquiditätsabfluss wäre erheblich. Die Bundesregierung hat das erkannt und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Veranstalter sollen berechtigt werden, den Inhabern der Karten statt Geld einen Gutschein zu übergeben.
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15.04.2020 · Nachricht aus SB · Gesetzesänderungen
Gelten die im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ geschaffenen Erleichterungen in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 auch für Beschlüsse des mehrgliedrigen Vereinsvorstands und entsprechender Organe bei der Stiftung? Oder sind die Regelungen in ihrem Anwendungsbereich nur auf Beschlüsse der Mitgliederversammlung begrenzt? Diese Frage hat SB an das BMJV gestellt. Dessen Sprecher hat geantwortet.
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10.04.2020 · Nachricht aus SB · Editorial April 2020
Was ist wesentlich für das erfolgreiche Wirken einer Stiftung? Das ist natürlich eine sehr offene Frage, sprich es gibt entsprechend viele und unterschiedliche Antworten. Wesentlich ist ganz sicher eine gute Stiftungsidee, also ein Stiftungszweck, für den eine möglichst große Notwendigkeit besteht. Natürlich ist auch eine passende Satzung wichtig, genauso wie ein ausreichendes Stiftungsvermögen und/oder gute Ideen für ein erfolgreiches Spendensammeln („Fundraising“).
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03.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Satzungsrecht
Die Corona-Krise hat immer stärkere Auswirkungen auf den Stiftungsbereich. Aufgrund der bestehenden Kontaktverbote ist es nicht mehr möglich, Vorstands- oder Gremiensitzungen durchzuführen. Moderne Alternativen zu der herkömmlichen Sitzung sehen Satzungen oder Geschäftsordnungen häufig nicht vor. Hilfe kommt nun durch den Gesetzgeber.
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03.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Rücklagen
Die Corona-Krise betrifft auch gemeinnützige Organisationen (NPO), Wohlfahrtsverbände und soziale Dienste. Die Einnahmen brechen ein, die Kosten laufen aber weiter. Laut der in einem Spiegel-Online-Bericht vom 22.03.2020 zitierten Vorständin für Sozialpolitik beim Deutschen Caritasverband, Eva Welskopp-Deffaa, hat man als gemeinnütziger Träger keine Möglichkeiten, größere Rücklagen zu bilden. Welskopp-Deffaa spricht damit ein wichtiges Thema an, das viele gemeinnützige ...
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03.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Gesetzesänderungen
Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. SB stellt die wesentlichen Neuerungen vor, die für Stiftungen wichtig sind.
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03.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Personalmanagement
Auch gemeinnützige Körperschaften und Stiftungen befinden sich während der Corona-Pandemie im Krisenmodus. Um hier zumindest im Bereich der Personalkosten Einsparungen vornehmen zu können, können sie Kurzarbeit anmelden. Der folgende Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen Stiftungen erfüllen müssen und was sich durch das Hilfspaket der Bundesregierung geändert hat.
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsvermögen
Der Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung haftet nicht für Vermögensschäden, wenn nur ein kleiner Teil des Vermögens der Stiftung betroffen ist, das Anlagegeschäft zwar nicht risikolos ist, das Konzept aber durch namhafte Mitdarlehensgeber geprüft wurde und das durch das Darlehen geförderte Projekt mit den Stiftungszielen übereinstimmt. Das hat das LG Bremen entschieden.
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