07.04.2016 · Sonderausgaben · Downloads · Gemeinnützige Stiftungen
Unzulässigkeit von Vorratszwecken? So bieten Sie der Finanzverwaltung Paroli (2016)
Gerade Bürgerstiftungen führen aufgrund ihrer begrenzten Mittel Zwecke in ihrer Satzung auf, die sie aktuell nicht verfolgen können. Ein Problem, dass zunehmend auch andere Stiftungen betrifft. Die Finanzverwaltung erkennt diese sog. Vorratszwecke jedoch oft nicht an. Diese Sonderausgabe zeigt Ihnen, warum Sie eine negative Entscheidung der Finanzverwaltung nicht hinnehmen müssen und wie Sie stichhaltig dagegen argumentieren.
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