17.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · OWi-Verfahren
Bei der Bemessung der Anwaltsgebühren in (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren geht es immer wieder insbesondere um die Wahl des richtigen Ausgangspunkts, also um die Frage: Mittelgebühr ja oder nein? Diese Gebühr hat das LG Hanau in einem Verfahren mit einer Geldbuße von 160 EUR und einem Fahrverbot von einem Monat mittels einer selbst geschaffenen „Gebührenbremse“ verneint (18.5.20, 7 Qs 38/20, Abruf-Nr. 220886 ).
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15.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Scheidung
Einigen sich die Beteiligten in einem Verfahren über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus über die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie, bedeutet das für den Gegenstandswert: Er richtet sich nicht nach dem geschätzten Verkaufswert des Objekts, sondern danach, worüber zwischen den Beteiligten Streitigkeit bzw. Ungewissheit bestand, die mit der Einigung beendet wurde (OLG Celle 29.12.20, 10 WF 168/20, Abruf-Nr. 220271 ).
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14.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Ein Gericht, das in einem Endurteil eine Kostenentscheidung getroffen hat, hat keine Befugnis, einer nach § 99 Abs. 2 ZPO statthaften isolierten Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung abzuhelfen. Über die sofortige Beschwerde hat in derartigen Fällen nach dem KG Berlin sofort das Beschwerdegericht zu entscheiden (30.11.20, 5 W 1120/20, Abruf-Nr. 220274 ). Es ist nach § 572 Abs. 1 S. 2 ZPO i. V. m. § 318 ZPO kein Abhilfeverfahren durchzuführen, weil die durch das Urteil getroffene ...
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13.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Arbeitsrecht
Bei dem Streit um den Bestand eines Umschulungsverhältnisses gilt ein Vierteljahresverdienst als Streitwert. Wird keine Vergütung gezahlt, ist eine für das Vierteljahr fiktiv zu zahlende Ausbildungsvergütung anzusetzen. Drittfinanzierte Umschulungskosten können nicht zugrunde gelegt werden (LAG Hamm 2.2.21, 8 Ta 562/20, Abruf-Nr. 220507 ).
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12.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Zivilrecht
Stellt der Kläger unter Angabe seiner Mindestvorstellung einen unbezifferten Zahlungsantrag, erreicht der Streitwert jedenfalls diesen Mindestbetrag. Das OLG Stuttgart führt Orientierungshilfen für die Fallkonstellationen aus, in denen ein Gericht davon abweichend dem Kläger mehr oder weniger zuspricht (21.1.21, 2 W 7/20, Abruf-Nr. 221079 ).
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09.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Nr. 4102 VV RVG sieht für verschiedene Termine, an denen der Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung teilnimmt, eine Vernehmungsterminsgebühr vor. In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob die Regelung auch auf andere, in ihr nicht ausdrücklich genannte Termine angewendet werden kann. Das LG Hamburg hat das bejaht (13.10.20, 601 Qs 28/20, Abruf-Nr. 220885 ).
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01.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · KostRÄG 2021
Seitdem das KostRÄndG 2021 zum 1.1.21 in Kraft getreten ist, müssen sich Rechtsanwälte immer öfter mit dem Übergangsrecht befassen und entscheiden, ob noch nach der alten Gesetzesfassung abzurechnen ist oder ob die Abrechnung nach der Neufassung zu vollziehen ist. Ansatzpunkt zur Frage, ob altes oder neues Gebührenrecht anzuwenden ist, ist die Regelung des § 60 RVG. Diese ist neu formuliert und bereits zum 30.12.20 vorzeitig in Kraft getreten, damit die Übergangsregelung bereits für ...
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26.02.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Beim Auftreten eines Terminsvertreters ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Vergütung des Hauptbevollmächtigten richtet sich nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Je nach Auftrag kann also unterschiedliches Gebührenrecht angewendet werden.
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25.02.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen i. d. R. verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten vor. Insbesondere bei zeitlich aufeinander folgenden Tätigkeiten, wie z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Klageverfahren etc., spielt dies eine Rolle. Der folgende Beitrag erläutert anhand von Praxisfällen, wann mehrere Angelegenheiten vorliegen, welches Gebührenrecht nach § 60 RVG anzuwenden und welche Gebühr ggf. anzurechnen ist.
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsrecht nach dem KostRÄG 2021
Probleme können sich in Übergangsmandaten ergeben, wenn sich quasi im Verfahrensgegenstand Parameter ändern: Für die Gebühren bei der Verbindung von Verfahren regelt dies der unverändert gebliebene § 60 Abs. 2 RVG. Danach ist für die gesamte Vergütung das bisherige Recht anzuwenden, sofern für einen der Gegenstände wegen der Auftragserteilung altes Recht gilt. Auf das Datum der anderen Auftragserteilungen kommt es nicht an. Bei Klageerweiterung, Widerklage, Verbundverfahren etc.
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