28.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · PKH-/VKH-Checkliste
Bei der Bewilligung von PKH/VKH muss die Partei nach § 115 ZPO ihr Einkommen (= alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert) einsetzen (RVG prof. 21, 32). Davon sind bestimmte Freibeträge abzusetzen (RVG prof. 21, 87). Der folgende Beitrag erläutert, welche Werbungskosten und Versicherungsfreibeträge hierbei berücksichtigt werden.
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27.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Strafverfahren
Es gibt keine „beschränkte PKH“ für den Nebenkläger. PKH kann unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO nur einheitlich für das Strafverfahren und den Rechtszug bewilligt werden (OLG Naumburg 16.3.21, 1 Ws (s) 60/21, Abruf-Nr. 222253 ).
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26.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Gerade in Insolvenzverfahren ist die folgende Situation typisch: Der Rechtsanwalt wird vom Schuldner beauftragt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Das Gericht weist den Antrag zurück, weil die zugrunde gelegte Forderung nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde. Als der Schuldner die dem Anwalt zustehende Vergütung nicht zahlt, beantragt letzterer die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG. Im Rahmen des dem ehemaligen Mandanten zu gewährenden rechtlichen Gehörs bestreitet dieser den der ...
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25.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · KostRÄG 2021
Die Anhebung der Gerichtsgebühren und die Festsetzung neuer Streitwerte durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.21 (§ 34 GKG) wirken sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch auf die anwaltlichen Gebühren aus. Hier ein Überblick.
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25.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Für den Gegenstandswert der Terminsgebühr ist bei einer Stufenklage der Streitwert der Verfahrensstufe maßgeblich, in der die Gebühr anfällt; für die Gerichtsgebühren ist § 44 GKG einschlägig. Danach ist für die gerichtliche und die anwaltliche Verfahrensgebühr der höchste Gegenstandswert maßgebend, der sich nach dem Zahlungsanspruch bemisst. Für die Terminsgebühr sieht das OLG Hamm jedoch davon abweichende Grundsätze (17.12.20, 10 W 119/20, Abruf-Nr. 222197 ).
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23.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Der Beschwerdewert bei der Streitwertbeschwerde errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den beiden Streitwerten ergeben (OVG Sachsen-Anhalt (11.1.21, 2 O 139/20, Abruf-Nr. 222196 ).
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22.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Ein „Anlass zur Einreichung der Klage“ i. S. d. § 269 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet war bzw. gewesen wäre. Auf den Fall einer aus objektiver Sicht zu keinem Zeitpunkt aussichtsreichen Klage ist die Vorschrift nicht anwendbar (BGH 17.12.20, I ZB 38/20, Abruf-Nr. 220528 ).
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21.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Erklären die Parteien in einem solchen Fall den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, kommt es nach dem OLG Karlsruhe für die Kostenentscheidung in erster Linie darauf an, wie der Prozess ohne Verjährungseinrede voraussichtlich ausgegangen wäre (4.11.20, 9 W 48/20, Abruf-Nr. 222227 ). Das soll ...
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21.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · KostRÄG 2021
Bei der Zurückverweisung von OWi-Verfahren durch ein übergeordnetes an ein untergeordnetes Gericht wird die gebührenrechtliche Dimension häufig verkannt: Nach § 21 Abs. 1 RVG stellt das weitere Verfahren nach der Zurückverweisung gebührenrechtlich einen neuen Rechtszug dar. Was das für die Anwaltsgebühren nach dem KostRÄG und im Hinblick auf (k)eine Anrechnung heißt, zeigt der folgende Praxisfall.
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20.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Fiktive Terminsgebühr
Ein schriftlicher Vergleich i. S. d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 RVG VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich nach § 106 VwGO. Die (fiktive) Terminsgebühr entsteht nach dem OVG Berlin-Brandenburg auch für einen außergerichtlichen Vergleich, der entweder auf Vorschlag des Gerichts oder ohne gerichtliche Initiative geschlossen wird.
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