01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Der Anwalt kann seinem Mandanten die so genannte Auslagenpauschale von maximal 20 EUR oder die bei der Mandatserledigung tatsächlich angefallenen Auslagen in Rechnung stellen. In der Praxis wird jedoch in der Regel nur die Pauschale abgerechnet. Damit zahlt der Anwalt in fast jeder Akte drauf. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie durch eine konsequente Anwendung des § 26 BRAGO Ihre monatlichen Kosten für Telekommunikation erheblich reduzieren können.
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
Gebührenunterschreitungen sind gebührenrechtlich grundsätzlich nicht erlaubt (§ 49b Abs. 1 S. 1 BRAO) und zivilrechtlich für den Anwalt sogar gefährlich. Während die berufsrechtlichen Sanktionen eher „zahnlos“ sind, „verspielt“ der Anwalt zivilrechtlich seinen Anspruch auf die (höheren) gesetzlichen Gebühren. Dazu im Einzelnen:
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Leserservice
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.1.02 in Kraft getreten ist, wurde das gesamte allgemeine Verjährungsrecht und damit auch die Verjährung der Anwaltsvergütung neu geregelt (dazu ausführlich Goebel, BRAGO prof. 12/01, 153). Folgendes ist deshalb zum Jahresende zu beachten:
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostensachen
Kostenrechtliche Entscheidungen sind oft maßgebend für die Bemessung der Anwaltsvergütung für gerichtliche Tätigkeiten. Der Anwalt muss daher die dagegen statthaften Rechtsmittel kennen. Die folgenden Ausführungen behandeln die Beschwerden gegen die Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO (1.) sowie gegen die Vergütungsfestsetzung bei PKH nach § 128 BRAGO (2.) und bei Beratungshilfe gemäß § 133 BRAGO (3.).
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Ost-Gebühren
Die Justizminister der neuen Bundesländer und die Justizsenatorin des Landes Berlin haben sich darauf verständigt, den Gebührenabschlag Ost im Zuge der grundlegenden Reform des Gebührenrechts (Kostenstrukturnovelle, vermutlich mit dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - RVG -) entfallen zu lassen. Sie haben bei ihrer Herbstkonferenz am 14.11.02 einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung verfasst und diese gebeten, die Kostenstrukturnovelle bis zum 1.1.04 ...
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
Mangelnde Zahlungsmoral zeigt sich nicht nur bei Handwerksbetrieben, sondern zunehmend auch bei der Begleichung anwaltlicher Honorarrechnungen. Insoweit kann der Anwalt gezwungen sein, seine Honoraransprüche festsetzen zu lassen oder auch im Klagewege geltend zu machen. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie den richtigen Gerichtsstand finden und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Rechtsprechung
Die Gebühren-Tabellen enthalten statt der 7,5/10-Mittelgebühr neuerdings eine 8/10-Gebühr. Selbst eine 8,5/10-Gebühr wird jetzt gebilligt (AG Diez 26.4.02, 3 C 485/01, n.v., Abruf-Nr. 021617). Dieses Urteil hat uns Herr RA Thomas Hilb aus Limburg mitgeteilt. Das Gericht argumentiert wie folgt:
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01.12.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Rechtsprechung
Die Beauftragung eines in der Nähe der Klägerpartei ansässigen Anwalts ist auch dann als sachdienlich anzusehen, wenn es sich um eine „geschäftsgewandte und gerichtserfahrene Partei“ handelt (OLG Dresden 16.4.02, 3 W 0529/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021618)
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
Im Strafverfahren entsteht in der Praxis nach einem Freispruch des Angeklagten häufig Streit um die Erstattungspflicht hinsichtlich solcher (Mehr-)Kosten, die durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Wahlverteidiger entstanden sind. Dabei geht es in der Regel um die Anerkennung von Reisekosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeldern. Die Kostenbeamten lehnen die Festsetzung dieser Kosten oftmals mit der Begründung ab, der Angeklagte hätte auch einen am Gerichtsort ansässigen ...
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
Das OLG Koblenz hatte eine Honorarvereinbarung auf Grund der Verwendung des unbestimmten Begriffs „Spesen“ als unwirksam bewertet (OLG Koblenz 25.1.02, 10 U 143/01; BRAGO prof. 7/02, 98, Abruf-Nr. 020656). Das BVerfG hat diese Entscheidung jetzt aufgehoben (BVerfG, AnwBl. 02, 612). (Abruf-Nr. 021223)
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