25.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kosten der Nebenintervention
Hat der Richter den Ausspruch über die Kosten des Streithelfers vergessen, kommt eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht. Es bedarf einer fristgebundenen Ergänzung nach § 321 ZPO.
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25.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · FOTOKOPIERKOSTEN
Bei der Abrechnung von (besonders hohen) Kopierkosten über die anwaltliche Versicherung hinaus eine weitere Glaubhaftmachung verlangt werden (OLG Köln 18.12.13, 2 Ws 686/13, Abruf-Nr. 140869 )
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsgerichtsverfahren
Von dem neuen Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, lesen Sie in diesem Beitrag über die Abschnitte Hochschul- bis Naturschutzrecht.
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungs- und Sozialrecht
Das 2. KostRMoG hat im Verwaltungs- und Sozialrecht die Anrechnungspraxis reformiert. Die erstattungspflichtige Behörde kann sich nicht mehr wie zuvor auf eine Anrechnung berufen, § 15a Abs. 2 RVG (umstritten, a.A. AnwaltKomm-RVG/N. Schneider, 2014, § 15a Rn. 119). Das ist für den gegnerischen Anwalt positiv. Im Anschluss an RVG prof. 14, 32 wird dies im Folgenden am Beispiel eines sozialrechtlichen Klageverfahrens erörtert.
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzungsverfahren
Nach RVG prof. 14, 30 und 14, 51 legt der Autor im Folgenden die Beschwerdevergütung im straf- und bußgeldrechtlichen Kostenfestsetzungsrecht dar.
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rahmengebühr
Die Höhe der angemessenen Rahmengebühr ergibt sich aus verschiedenen ermessensbestimmenden Kriterien, § 14 Abs. 1 RVG (Onderka, RVG prof. 14, 45). Die Autorin erläutert, wie die Faktoren abgewogen werden.
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagenersatz
Je geringer die Kostenposition, desto größer der Streit darüber. Dies gilt auch für die Aktenversendungspauschale (AVP) nach Nr. 9003 GKG-KostVerz (gleichlautend Nr. 2003 Fam-GKG-KostVerz; Nr. 31003 GNotKG-KostVerz.).
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung
Die durch das 2. KostRMoG (BGBl. 2013 I, 2586) eingeführte Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG entsteht nur in Verfahren mit besonders umfangreicher Beweisaufnahme nach Teil 3 VV RVG mit mindestens drei gerichtlichen Terminen, in denen Sachverständige und Zeugen vernommen werden. Im Anschluss an RVG prof. 14, 49 definiert der Autor im Folgenden die Kriterien des Gerichtstermins und geht auf den Gegenstandswert für die Gebühr ein.
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagenerstattung
1. Die gerichtliche Überprüfung der Erforderlichkeit von Besuchen des Pflichtverteidigers bei seinem inhaftierten Mandanten ist auf eine Missbrauchskontrolle beschränkt. 2. Eine allgemein gültige Obergrenze für die Zahl notwendiger Besuche besteht nicht. 3. Bei sieben Besuchen während einer fünfeinhalb Monate währenden Untersuchungshaft liegt die Annahme missbräuchlichen Verteidigerverhaltens fern. (AG Backnang 4.3.14, 2 Ls 22 Js 43421/13, Abruf-Nr. 140870)
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24.03.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gerichtsstandbestimmungsverfahren
Der Wert eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens kann nicht mit dem Wert der Hauptsache gleichgesetzt werden, sondern allenfalls mit einem prozentualen Bruchteil bemessen werden.
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