12.10.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Der praktische Fall
Welches Recht nach dem 2. KostRMoG gilt, macht § 60 RVG davon abhängig, ob der Mandant den anwaltlichen Auftrag vor oder nach dem 1.8.13 erteilt hat (AK 15, 180). Diese Frage stellt sich regelmäßig in Fällen der Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe (PKH).
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06.10.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rechtswegbeschwerde
Betreffen Beschwerden über den Rechtsweg bloß einen Zwischenstreit, beträgt der Streit- und Gegenstandswert ein Fünftel des Hauptsachewerts.
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05.10.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsgerichtsbarkeit
Streiten die Parteien darüber, ob eine berufseröffnende Prüfung, wie das zweite juristische Staatsexamen, bestanden worden ist, beträgt der Streitwert 15.000 EUR. Er h ängt ni cht davon ab, welcher Verdienst zu erwarte n war.
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05.10.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Pauschgebühr
Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; KG 15.4.15, 1 ARs 22/14, Abruf-Nr. 145604 ).
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beratungsgebühr nach BGB
1. Es ist nicht üblich, dass eine Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht grundsätzlich mit einer 0,65-Gebühr nach dem Gegenstandswert zu berechnen ist. 2. Eine Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht muss nicht geringer ausfallen als eine entsprechende Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert. (AG Siegburg 4.9.15, 105 C 34/15, Abruf-Nr. 145474 )
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28.09.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · RVG Online-Seminar
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 11.11.15 von 14 bis 16 Uhr, wie Sie in Mietsachen gewinnbringend abrechnen. Er erklärt genau, wie Sie den Gegenstandswert richtig bestimmen und löst mit Ihnen typische Abrechnungsprobleme, etwa beim Mehrwertvergleich.
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28.09.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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