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  • 19.03.2024 · Sonderausgaben · Downloads · Gebühren im Zivilrecht

    Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners: Praxis-Anleitung zur Honoraroptimierung

    Wie rechnen Sie im Falle einer Säumnis des Gegners vor Gericht ab – mit der ermäßigten Terminsgebühr von 0,5? Dann verschenken Sie unter Umständen Honorar! In vielen Fällen entsteht nämlich auch bei Versäumnisurteilen die volle Terminsgebühr von 1,2. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Sie bei der Abrechnung richtig vorgehen, zeigt Ihnen die Sonderausgabe von RVG prof. "Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners".