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  • 24.11.2015 · Checklisten

    Straf- und Bußgeldverfahren: Einzeltätigkeiten vollständig abrechnen

    Straf- oder Bußgeldverfahren: Beauftragt der Mandant einen Rechtsanwalt nur mit Einzelaufträgen anstatt damit, ihn im Strafverfahren komplett zu vertreten, kann der Anwalt lediglich Einzeltätigkeiten abrechnen. Umso mehr muss er nun darauf achten, vollständig und gewinnbringend abzurechnen – die folgende Checkliste hilft dem Rechtsanwalt oder dem Kanzleinitarbeiter, der für die Abrechnung zuständig ist.