15.02.2018 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Hamburg
Bei ungeklärten Bareinzahlungen auf betriebliche Konten ist der Steuerpflichtige wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind, nach § 90 Abs. 1 S. 1 AO verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Hierauf verweist das FG Hamburg in einer Entscheidung vom 28.8.17 (2 K 184/15, Abruf-Nr. 197394 ). Verletzt der Steuerpflichtige diese Mitwirkungspflicht, kann das FG von weiterer Sachaufklärung absehen und den ...
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15.02.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Die Rechtsprechung zur Frage, ob Steuerforderungen unanfechtbar sind, die in der Insolvenztabelle eingetragen sind, ist uneinheitlich. Es sind mehrere Verfahren sind beim BFH anhängig: Nun hat das FG Köln erneut vorgelegt. Im Streitfall haftete der frühere Geschäftsführer für die Steuerverbindlichkeiten, weil weder er noch der zuständige Insolvenzverwalter der Steuerfestsetzung bzw. der Anmeldung zur Insolvenztabelle wirksam widersprochen hatten.
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13.02.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Barzahlungen und nur kurzzeitige Vermietungen – die Strategie des Vermieters ging nicht auf. Auf lange Sicht bekam die Steuerfahndung doch Wind von seinen Machenschaften.
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13.02.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Schätzung
Bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen ist es gerechtfertigt, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen. Der Sicherheitszuschlag ist eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht.
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13.02.2018 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Hamburg
Das FG Hamburg (15.8.17, 2 K 270/15, Abruf-Nr. 198806 ) hat entschieden, dass für eine Schätzung von Mieteinnahmen keine Bedenken bestehen, für ein möbliertes Zimmer in einer Großstadt, das an Prostituierte vermietet wird, von einer wöchentlichen Miete von 300 bis 350 EUR auszugehen.
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08.02.2018 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof Pressemitteilung
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der BFH mit Urteil vom 29.8.17 (VIII R 32/15) entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zulasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine ...
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06.02.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen sind für den Mandanten immer eine zeitliche und monetäre Belastung, die die Ausübung der eigentlichen Tätigkeit erheblich stören können. Dies gilt umso mehr, soweit KMU dauerhaft geprüft werden. Hier war strittig, ob das FA berechtigt war, beim Kläger eine zweite Anschlussprüfung anzuordnen und damit neun Jahre im Anschluss zu prüfen.
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06.02.2018 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Das LG hatte den Angeklagten wegen einer Tatserie von kleineren Steuerhinterziehungen verurteilt und ab einer Betragsschwelle von 2.000 EUR jeweils kurze Freiheitsstrafen von drei Monaten, darunter Geldstrafen, angesetzt. Die kurzen Freiheitsstrafen hielten nach Ansicht des BGH (23.11.17, 1 StR 150/17, Abruf-Nr. 198830 ) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
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06.02.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung der Steuerhinterziehung bei Anmeldungssteuern ist regelmäßig Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Auch in seinem Beschluss vom 24.8.17 hat der BGH diese Thematik aufgegriffen und nochmals betont, dass ein Steuerverkürzungserfolg bei einer Steueranmeldung erst dann eintreten kann, wenn diese nach Maßgabe des § 168 AO einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht.
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26.01.2018 · Nachricht aus PStR · FG Baden-Württemberg Pressemitteilung
So entschied das FG Baden-Württemberg mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 24.3.17 (1 K 605/17). Der Leistungsempfänger, die Klägerin, konnte eine Rechnung ausstellen, da dies im Streitfall vereinbart worden war (Gutschrift). Enthalte die Gutschrift nicht alle erforderlichen Angaben für einen Vorsteuerabzug, könne die Klägerin diese mit Rückwirkung auf das Streitjahr berichtigen.
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