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  3. Deckelung der Ein-Prozent-Regel: BVerfG muss entscheiden!

Ob die Ein-Prozent-Regel zur Bewertung der Nutzungsentnahme aus privater Verwendung des Praxis-Pkw auf 50 Prozent der Kfz-Kosten gedeckelt werden darf (PP 12/2018, Seite 1), wird nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, wie weit das Recht des Gesetzgebers geht, etwas der Einfachheit halber mit Pauschalen zu regeln und wo die Pauschale zu Steuerungerechtigkeit führt. Entsprechende Fälle mit Praxis-Pkw und Ein-Prozent-Regel sollten mit Blick auf das Musterfahren unbedingt offengehalten werden (Az. 2 BvR 2129/18).

Merke | Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte es für Praxisinhaber abgelehnt, die Ein-Prozent-Regel auf 50 Prozent der Kfz-Kosten zu deckeln (Az. BFH X R 28/15). Während der gesunde Menschenverstand sagt, dass ein Praxis-Pkw mit mindestens 50 Prozent beruflicher Fahrleistung auch zu mindestens 50 Prozent betriebliche Kosten verursacht, hatte der BFH anders entschieden. Er hat die Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit verwiesen, ein Fahrtenbuch zu führen. Ohne dieses würde die Ein-Prozent-Regel gelten, selbst wenn diese Pauschale zu einem unsinnigen Ergebnis führte.

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AUSGABE: PP 02/2019, S. 1 · ID: 45693029

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