DatenschutzSo reagieren Sie auf ein Auskunftsersuchen des Patienten nach DSGVO
Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene von Datenverarbeitung (z. B. Patienten) einen Auskunftsanspruch darüber, welche ihrer Daten verarbeitet werden. Dieser steht neben dem für alle Heilberufe existierenden Recht auf Akteneinsicht (PP 01/2019, Seite 14). Für Praxisinhaber ist das Prinzip also nicht neu. PP erläutert, wie Sie auf Auskunftsersuchen richtig und ökonomisch reagieren.
Inhaltsverzeichnis
- Das Auskunftsrecht des Patienten nach Art. 15 DSGVO
- Umfang des Auskunftsanspruchs ist noch nicht ganz geklärt
- Gestufte Auskunft hilft Patienten und Praxisinhabern
- Erteilung von Auskünften als Teil des Datenschutzkonzepts
- Welchen Schutz vor Auskunftsersuchen gibt es?
- Auskunftsersuchen und Einsichtnahme nach § 630g BGB
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EinloggenAUSGABE: PP 02/2019, S. 19 · ID: 45625876