BerufsrechtÄnderungen in den Zulassungsempfehlungen: Das gilt seit dem 01.12.2018
Die Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer wurden innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal geändert (PP 01/2019, Seite 1). Die Neufassung gilt seit dem 01.12.2018. Welche Änderungen zu denen zum 01.08.2018 hinzugekommen sind, fasst PP zusammen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 02/2019, S. 15 · ID: 45686899