Praxis-PKW Aus der Betriebsprüfungspraxis: So hält Ihr elektronisches Fahrtenbuch jeder Prüfung Stand
19.08.20193 Min. Lesedauervon StB Jürgen Schott, Dipl.-Finanzwirt, D. A. (USA), Buckow (Märkische Schweiz), jrstax.berlin
Wenn Sie einen Praxis-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die „Ein-Prozent-Regelung“ ist für Sie immer dann ungünstig, wenn Sie ein „beruflicher Vielfahrer“ sind. Dann lohnt sich die Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode. Das setzt aber voraus, dass Sie das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt haben. Erfahren Sie nachfolgend, wie Betriebsprüfer vor allem die elektronischen Fahrtenbücher auf Herz und Nieren prüfen.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2019, S. 19 · ID: 46025692