HeilmittelverordnungG-BA beschließt Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
29.08.20191 Min. LesedauerIWW
Am 15.08.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) einzuleiten (Beschluss online unter iww.de/s2949). Das Regelwerk soll an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 2) angepasst und mit weiteren Änderungen versehen werden. Mit einem Beschluss ist im Mai 2020 zu rechnen.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2019, S. 1 · ID: 46106397