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HeilmittelregressNachgelagerte Rechnungsprüfung: So wehren Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen der Kassen

20.08.20195 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Vergütung für eine physiotherapeutische Leistung schon bezahlt hat, darf sie die eingereichten ärztlichen Verordnungen nachträglich (erneut) überprüfen. Im Rahmen dieser sog. nachgelagerten Rechnungsprüfung darf sie Verordnungen beanstanden und geleistete Vergütungen zurückfordern. I. d. R. wird die Kasse die Kürzungsbeträge bei der nächsten fälligen Abrechnung einbehalten oder vom Konto des Therapeuten einziehen. Wie Sie sich gegen dieses Vorgehen wehren, falls die Rückforderung unberechtigt ist, zeigt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 09/2019, S. 7 · ID: 46083569

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