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PräventionGesundheitsleistungen vom Arbeitgeber ab dem 01.01.2019 nur noch mit Zertifikat steuerfrei

12.12.20182 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater

Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsleistungen sind bis zu 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreit. Für Sie als Inhaber einer Physio-Praxis sind sie sowohl steuerbegünstigter Gehaltsbestandteil (PP 12/2018, Seite 15) als auch Geschäftsfeld in einem wachsenden Markt (PP 07/2016, Seite 10). Zum 01.01.2019 wird die Steuerbefreiung an eine Zertifizierung der Gesundheitsmaßnahme gekoppelt. PP zeigt Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber und Anbieter darauf angemessen reagieren.

Ab dem 01.01.2019: Steuerbefreiung nur noch für zertifizierte Maßnahmen

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AUSGABE: PP 01/2019, S. 3 · ID: 45641400

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