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Therapeutische AuskunftspflichtenIn diesen Fällen müssen Sie Ihrem Patienten Behandlungsunterlagen herausgeben

06.08.20185 Min. Lesedauervon RA und FA MedR Dr. Christian Freund, München

Hin und wieder verlangen Patienten die Einsicht in ihre Patientenakte oder sogar deren Herausgabe. Gründe können ein Umzug, die Überprüfung einer Behandlungsrechnung oder auch der Vorwurf eines Behandlungsfehlers sein (PP 08/2018, Seite 10). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Patientenrechtegesetz das Patientenrecht auf Einsichtnahme in die Akte bzw. die Herausgabe von Behandlungsunterlagen. Hier ein Überblick.

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AUSGABE: PP 01/2019, S. 14 · ID: 45422963

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