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LohnkostenAktuelles zu Gehaltsextras und Praxisfahrrad zum Jahreswechsel

28.12.20182 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater

Der Jahresbeginn 2019 bringt Arbeitgebern einige Änderungen bei steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen (PP 12/2018, Seite 15). Betroffen sind u. a. Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Ihre Mitarbeiter (sog. „Jobtickets“) und E-Bikes bzw. Elektroautos als Praxisfahrzeuge. Letztere betreffen sowohl Ihre Lohngestaltung, aber auch Sie selbst, wenn Sie „elektrisch“ in die Praxis fahren.

„Jobtickets“ und Zuschüsse zum ÖPNV steuerfrei

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AUSGABE: PP 01/2019, S. 2 · ID: 45656535

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