HaftungsrechtPatient stürzt während Gangschule: keine Haftung des Physiotherapeuten
Wenn ein Physiotherapeut während einer Gangschule den Rollstuhl des Patienten schiebt und daher zu weit entfernt ist, um einen Sturz des Patienten verhindern zu können, stellt dies einen Behandlungsfehler dar. Allerdings kommt nicht die Rechtsfigur des „voll beherrschbaren Risikos“ (siehe dazu PP 09/2017, Seite 19) zulasten des Therapeuten zur Anwendung. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 29.08.2017 hervor (Az. 8 U 172/16).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2019, S. 13 · ID: 45644807