LohnsteuerModell „Fahrzeugwerbung“ wohl endgültig passé
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Vergütung dafür, dass er einen Kennzeichenhalter mit dem Logo seines Arbeitgebers an seinem privaten Pkw anbringt, so handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Ein Arbeitgeber war mit seiner Auffassung, dass es sich stattdessen um sonstige Einkünfte handele, die bis 255,99 Euro steuerfrei bleiben, schon im Jahr 2019 vor dem Finanzgericht Münster gescheitert (PP 04/2020, Seite 20). Inzwischen hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) seine Klage abgewiesen (Urteil vom 21.06.2022, Az. VI R 20/20)
Die Begründung des BFH
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 01/2023, S. 20 · ID: 48762661