Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Neues Notvertretungsrecht unter Eheleuten zum 01.01.2023 – Bedeutung für Physiotherapeuten

PatientenrechteNeues Notvertretungsrecht unter Eheleuten zum 01.01.2023 – Bedeutung für Physiotherapeuten

20.12.20224 Min. Lesedauervon RAin, FA MedR Dr. Christina Thissen, Münster, voss-medizinrecht.de

Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Mit der akuten, notfallmäßigen Versorgung einwilligungsunfähiger Patienten haben Physiotherapeuten i. d. R. nichts zu tun. Die Neuregelung kann aber trotzdem auch für Physiotherapeuten relevant sein, wenn diese Patienten behandeln, die von ihren Ehegatten vertreten werden oder aber wenn sie selbst (z. B. durch einen Unfall) zum einwilligungsunfähigen Patienten werden.

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 01/2023, S. 8 · ID: 48764923

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte