HeilmittelverordnungZum 01.01.2023 neuer Verordnungsvordruck Rehasport (Muster 56) – die wichtigsten Änderungen
14.12.20223 Min. LesedauerIWW
Zum 01.01.2023 gibt es bei der Verordnung von Rehasport (vgl. PP 10/2020, Seite 6 ff.) einige Änderungen. Diese betreffen neben den verordnenden Ärzten auch alle Physiotherapeuten, die Rehasport anbieten. Denn u. a. ändert sich auch der Vordruck, auf dem die Verordnung auszustellen ist (Muster 56; online unter iww.de/s7337). Damit Physiotherapeuten ihrer Prüfpflicht auch bei Rehasport-Verordnungen weiterhin nachkommen können, fasst PP die wichtigsten Änderungen zusammen.
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2023, S. 3 · ID: 48836346