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ArbeitsrechtNeues Verfahren zur eAU ab dem 01.01.2023: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

19.12.20223 Min. Lesedauervon RAin Victoria Hahn und Rechtsreferendarin Helene Hoppe, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wird ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen.

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AUSGABE: PP 01/2023, S. 6 · ID: 48867190

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