Betriebliche GesundheitsförderungNeues BMF-Schreiben zu Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers – 600-Euro-Freibetrag
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, Seite 3). Nach über zwei Jahren schafft ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF; online unter iww.de/s4973) Klarheit für Arbeitgeber und Anbieter.
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2021, S. 12 · ID: 47406916