ArbeitsrechtMitarbeiter verstößt gegen die Maskenpflicht: So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Praxischef
Wer betriebsinterne Corona-Schutzvorkehrungen konsequent missachtet und einen Kollegen bewusst anhustet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021, Az. 3 Sa 646/20). In einer Physiopraxis wird ein solcher Fall vermutlich kaum vorkommen. Dennoch sind Mitarbeiter, die gegen die Maskenpflicht und andere Auflagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verstoßen, für Sie als Praxisinhaber ein Haftungsrisiko. Dieses Risiko können Sie minimieren, indem Sie Ihre arbeitsrechtlichen Möglichkeiten als Arbeitgeber nutzen.
Die Vorgaben des IfSG
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2021, S. 8 · ID: 47407886