EntschädigungenEntschädigung für Kinderbetreuung in Zeiten von Corona: So behalten Sie den Überblick
02.06.20215 Min. Lesedauervon RA Dr. Jörg Puppe, Senior Associate, Compliance Officer, Osborne Clarke, Köln
Die anhaltende Coronapandemie hat zur Folge, dass Kitas oder Schulen immer wieder temporär schließen müssen. Ähnlich oft kommt es vor, dass sich Kinder (und Eltern) wegen auftretender Coronafälle in Quarantäne begeben müssen. Haben Eltern keine Betreuungsalternativen, muss ein Elternteil in der Zeit die Betreuung übernehmen. Dabei stellen sich für arbeitende Eltern wie für Arbeitgeber diverse „Entschädigungsfragen“.
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2021, S. 3 · ID: 47425386