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VerdachtskündigungWann ist eine Verdachtskündigung wegen vorgetäuschter AU unwirksam?

05.01.20264 Min. Lesedauervon Ass. jur. Petra Wronewitz, Bonn

Arbeitnehmer können in Verdacht geraten, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) nur vorzutäuschen, um sich Vorteile zu verschaffen. Arbeitgeber können dann eine sogenannte Verdachtskündigung aussprechen (s. u.). Doch eine Verdachtskündigung ist an besondere Voraussetzungen geknüpft, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Köln zeigt (Urteil vom 30.07.2025, Az. 6 SLa 540/24). Das Urteil ist auch für Physiotherapiepraxen relevant.

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AUSGABE: PP 03/2026, S. 18 · ID: 50644534

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