Formale Zeugnisanforderungen
Firmenbriefkopf darf auf Zeugnis nicht fehlen
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss auf dem offiziellen Briefpapier des ArbG mitsamt Firmenbriefkopf ausgestellt werden.
Petra Wronewitz hat in Bochum Jura studiert und das Referendariat beim Landgericht in Paderborn abgeschlossen. Nach der juristischen Ausbildung absolvierte sie ein zweijähriges Verlagsvolontariat. Es folgten berufliche Stationen im mittleren Management in zwei Fachverlagen. Seit 2012 ist selbstständig und arbeitet unter anderem als Autorin für verschiedene juristische Verlage.
