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RechnungsstellungDie Physiopraxis wechselt den Inhaber: Wie sind begonnene Rezepte abzurechnen?

25.02.20264 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Unsere Physiopraxis wechselt zu Ende des Quartals den Inhaber. Wir haben eine ganze Reihe von Rezepten – darunter auch Langfristverordnungen – vorliegen, bei denen die Behandlung unter dem bisherigen Inhaber begonnen wurde, aber voraussichtlich erst unter dem neuen Inhaber abgeschlossen sein wird. Wie sind solche Rezepte abzurechnen?“

Antwort: Um Ihre Frage zu beantworten, ist ein Blick in den Rahmenvertrag Physiotherapie (Vertrag nach § 125 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] V) hilfreich, den der GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände geschlossen haben (Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 04.04.2022 online unter iww.de/s15159).

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AUSGABE: PP 03/2026, S. 10 · ID: 50714948

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