SozialversicherungLSG Schleswig-Holstein bestätigt: Lehrkräfte sind regelmäßig nicht selbstständig tätig
02.09.20264 Min. LesedauerIWW
Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert (PP 06/2026, Seite 17 f.). Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der Ersten kommt vom Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit. Jüngst hat auch das BSG nochmals seine Rechtsprechung zu Lehrkräften bestätigt.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2026, S. 16 · ID: 50933594