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ArbeitsrechtBAG: Einwurfeinschreiben ist kein rechtssicherer Zustellweg für eine Kündigung

20.07.20264 Min. LesedauerIWW

Das Einwurfeinschreiben ist unter den Bedingungen des heutigen digitalen Zustellverfahrens der Deutschen Post kein Anscheinsbeweis mehr für den Zugang – auch nicht bei Vorlage des Auslieferungsbelegs. Bei zugangsbedürftigen Erklärungen wie Kündigungen, darf der Zugangsnachweis nicht länger auf das Einwurfeinschreiben gestützt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) das Urteil der Vorinstanz (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamburg, Urteil vom 14.07.2025, Az. 4 SLa 26/24, PP 04/2026, Seite 14).

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AUSGABE: PP 09/2026, S. 18 · ID: 50892099

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