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SozialrechtMindesthöhe der Praxisräume: Klärung des Dauerstreitthemas durch das BSG steht noch aus

17.07.20184 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

Um eine Kassenzulassung zu erhalten, muss eine Physiotherapiepraxis u. a. die in den Rahmenverträgen enthaltenen baulichen Vorgaben (Größe, Anzahl Behandlungszimmer usw.) erfüllen. Das gilt sowohl bei Praxisneugründung als auch bei Verlegung oder Erweiterung. Immer wieder streiten sich Krankenkassen und Therapeuten vor Gericht um die Mindestraumhöhe. Seit der letzten landessozialgerichtlichen Entscheidung befasst sich nun das Bundessozialgericht (BSG) mit diesem Thema. Der folgende Beitrag fasst die aktuelle Rechtslage zusammen.

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AUSGABE: PP 08/2018, S. 8 · ID: 45392545

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