BeihilfeWärmetherapie und MT sind zur Behandlung chronischer Rückenschmerzen nicht beihilfefähig
Für die Behandlung chronischer Rückenschmerzen besteht keine Indikation – und damit keine Notwendigkeit –, Wärmetherapie und manuelle Therapie (MT) zu verordnen. Diese Therapien kommen bei akuten Beschwerden infrage, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum mit aktiven Behandlungsoptionen in Form von Bewegungstherapie bzw. Krankengymnastik. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München vom 30.11.2017 hervor (Az. 14 B 15.2489).
Sachverhalt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 08/2018, S. 10 · ID: 45312994