RechtsprechungSG Münster: Kein Anspruch auf häusliches Galileo-Gerät
Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die gesetzliche Krankenversicherung ein eigenes Galileo-Gerät bezahlt (Sozialgericht [SG] Münster, Urteil vom 01.02.2016, Az. S 16 KR 656/14).
Im betreffenden Fall litt eine Patientin, die zu früh zur Welt gekommen war, an zerebralen Krampfanfällen. Ergänzend zur fachärztlichen Versorgung mit Heilmittelbehandlung wurden bei ihr in regelmäßigen Abständen Galileo-Vibrationsanwendungen durchgeführt. Da die Krankenkasse darüber hinaus kein häusliches Gerät für die Patientin finanzieren wollte, klagten deren Eltern. Das Gericht wies die Klage ab. Das Galileo-Training ist eine nicht anerkannte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die von vielen Therapeuten als Privatleistung angeboten wird. Zum Nutzen des Vibrationstrainings lesen Sie auch den Beitrag in PP 10/2016, Seite 6.
AUSGABE: PP 03/2017, S. 1 · ID: 44547907