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  3. Als Übungsleiter Steuern sparen trotz steuerfreier Einnahmen

Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerisch oder pflegerisch tätig, bleiben Einnahmen bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Wussten Sie aber auch, dass Sie mit solchen Nebentätigkeiten trotz steuerfreier Einnahmen Steuern sparen können? PP erläutert Ihnen drei denkbare Praxisfälle und stellt weitere Gestaltungsmöglichkeiten zum Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) und zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) vor.

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AUSGABE: PP 03/2017, S. 16 · ID: 44543550

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