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KundenbindungGeschenke an Patienten oder Kunden – was ist erlaubt?

28.02.20176 Min. Lesedauervon Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Ein Motto, das durchaus auch im Verhältnis zwischen Ihnen als Therapeut und Ihren Patienten im Hinblick auf Patientenbindung berechtigt sein könnte. Allerdings stellt sich die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, Patienten, Kunden (z. B. die Besucher Ihrer Rückenkurse) zu beschenken, ohne sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen oder gegen Gesetze zu verstoßen.

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AUSGABE: PP 03/2017, S. 9 · ID: 44540302

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