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Lohn und EntschädigungenMitarbeiter in Quarantäne: Wer zahlt die Vergütung?

30.12.20205 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

In der Coronapandemie steigen Infektionszahlen unaufhaltsam weiter. Praxisinhaber sehen sich aktuell damit konfrontiert, dass Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen können, da sie Kontakt zu einem an Corona erkrankten Menschen hatten. Die Folge ist, dass diese Mitarbeiter sich in Quarantäne begeben sollen, um ein Infektionsrisiko zu verringern. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Grundsatz „Keine Arbeit, kein Geld“ gilt und wann hier der Staat hilft, erklärt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 01/2021, S. 4 · ID: 47039469

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