ArbeitsunfähigkeitCovid-19: AU-Bescheinigung per Telefon gilt bis Ende März 2021
Wegen der fortdauernden Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung (PP 04/2020, Seite 2) bis einschließlich 31.03.2021 verlängert. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung für bis zu 14 Tage bekommen.
Diese Form der telefonischen Krankschreibung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die weder schwere Symptome aufweisen noch die Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. Die betroffenen Patienten können zu Hause bleiben und müssen ausdrücklich keine Arztpraxis aufsuchen.
AUSGABE: PP 01/2021, S. 2 · ID: 47025256