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KooperationenKooperation mit Verbundsystemen im BGM: Das ist aus rechtlicher Sicht wichtig

09.12.20194 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als Trainingsort und Therapeuten als Trainer; Marketing und Teilnehmermanagement übernimmt eine Drittfirma gegen einen bestimmten Anteil der erwirtschafteten Kursbeiträge (PP 11/2019, Seite 8). Bei solchen Geschäftsmodellen steckt der Teufel häufig im Detail. Worauf Sie bei den entsprechenden Vereinbarungen achten sollten, fasst dieser Beitrag zusammen.

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AUSGABE: PP 12/2019, S. 14 · ID: 46247485

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