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BewertungsportaleJameda darf auch Positivbewertungen löschen

11.11.20192 Min. Lesedauervon RAin Anika Mattern, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Praxisinhaber haben gegenüber Betreiberinnen von Online-Bewertungsportalen keinen Anspruch darauf, dass gelöschte Positivbewertungen wieder veröffentlicht werden (Oberlandesgericht [OLG] München, 27.02.2020, Az. 29 U 2584/19); Vorinstanz: Landgericht [LG] München I, Urteil vom 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant.

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AUSGABE: PP 12/2019, S. 16 · ID: 46220112

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