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HeilmittelverordnungNeue HeilM-RL – die Änderungen zum 01.10.2020

09.12.20197 Min. Lesedauervon Dr. Michael Heinen und Anja Schlüter, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de

Seit Ende September 2019 liegt dem Bundesgesundheitsministerium der Entwurf einer neu gestalteten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) vor (PP 10/2019, Seite 1). Sie wird voraussichtlich noch dieses Jahr verbindlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Kraft treten werden die Neuregelungen erst zum 01.10.2020 – vor allem, um die Ärztesoftware entsprechend anpassen zu können. Heilmittelerbringer, Ärzte und Kassen erhoffen sich von den geplanten Änderungen, dass die Anzahl fehlerhafter Heilmittelverordnungen und damit auch der Bürokratieaufwand spürbar sinken wird. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zusammen

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AUSGABE: PP 12/2019, S. 3 · ID: 46237206

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