HeilmittelverordnungNeue HeilM-RL – die Änderungen zum 01.10.2020
09.12.20197 Min. Lesedauervon Dr. Michael Heinen und Anja Schlüter, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de
Seit Ende September 2019 liegt dem Bundesgesundheitsministerium der Entwurf einer neu gestalteten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) vor (PP 10/2019, Seite 1). Sie wird voraussichtlich noch dieses Jahr verbindlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Kraft treten werden die Neuregelungen erst zum 01.10.2020 – vor allem, um die Ärztesoftware entsprechend anpassen zu können. Heilmittelerbringer, Ärzte und Kassen erhoffen sich von den geplanten Änderungen, dass die Anzahl fehlerhafter Heilmittelverordnungen und damit auch der Bürokratieaufwand spürbar sinken wird. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zusammen
Inhaltsverzeichnis
- Nur noch ein Verordnungsformular
- Abschaffung des Regelfalls und des Genehmigungsverfahrens
- Orientierende Verordnungsmengen
- Neu: Beginn der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen
- Zusammenfassung von Diagnosegruppen
- Mehr Flexibilität bei der Leitsymptomatik
- Auswahl der Heilmittel
- Doppelbehandlungen
- Verordnungsfreies Intervall
- Wechsel zwischen Einzel- und Gruppentherapie möglich
- Blankoverordnung
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2019, S. 3 · ID: 46237206