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ArbeitsrechtArbeitszeugnis: LAG Mecklenburg-Vorpommern präzisiert formale Anforderungen

31.10.20192 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Endet ein Arbeitsverhältnis, so kann das Arbeitszeugnis bisweilen enormes Konfliktpotenzial darstellen. Das gilt vor allem, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht im Guten voneinander trennen. Die Streitursachen reichen von (z. T. vermeintlichen) formalen Mängeln bis hin zu bestimmten Formulierungen, die der Arbeitnehmer in das Zeugnis aufgenommen haben möchte. Was in diesem Zusammenhang ein korrekturbedürftiger Mangel ist und was nicht, präzisiert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 02.04.2019, Az. 2 Sa 187/18).

Sachverhalt: Arbeitnehmer verlangt Zeugniskorrektur vor Gericht

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AUSGABE: PP 12/2019, S. 17 · ID: 46208059

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