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Mai 2020

GKV-SpitzenverbandCOVID-19: GKV weitet Sonderregelungen für Heilmittelpraxen aus

01.04.20201 Min. LesedauerIWW

Angesichts der Coronapandemie hat der GKV-Spitzenverband seine Sonderregelungen für Heilmittelerbringer (PP 04/2020, Seite 1) aktualisiert (Volltext online unter iww.de/s3507, siehe Punkt 9).

Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Abrechnungserlaubnis bereits zugelassener Heilmittelerbringer: Sofern diese aufgrund der Pandemie einzelne Kriterien der Zulassungsempfehlungen nicht einhalten können, behalten sie trotzdem ihre Abrechnungserlaubnis. Mögliche Engpässe gibt es z. B. durch Einschränkung der Öffnungszeiten, Abwesenheit/Ausscheiden der fachlichen Leitung oder Verteilung der fachlichen Leitung auf mehr als zwei Personen (siehe PP 02/2019, Seite 15).

AUSGABE: PP 05/2020, S. 1 · ID: 46487814

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