GKV-SpitzenverbandCOVID-19: GKV weitet Sonderregelungen für Heilmittelpraxen aus
01.04.20201 Min. LesedauerIWW
Angesichts der Coronapandemie hat der GKV-Spitzenverband seine Sonderregelungen für Heilmittelerbringer (PP 04/2020, Seite 1) aktualisiert (Volltext online unter iww.de/s3507, siehe Punkt 9).
Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Abrechnungserlaubnis bereits zugelassener Heilmittelerbringer: Sofern diese aufgrund der Pandemie einzelne Kriterien der Zulassungsempfehlungen nicht einhalten können, behalten sie trotzdem ihre Abrechnungserlaubnis. Mögliche Engpässe gibt es z. B. durch Einschränkung der Öffnungszeiten, Abwesenheit/Ausscheiden der fachlichen Leitung oder Verteilung der fachlichen Leitung auf mehr als zwei Personen (siehe PP 02/2019, Seite 15).
AUSGABE: PP 05/2020, S. 1 · ID: 46487814