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ArbeitsrechtArbeitgeber muss Fehlverhalten beweisen: So mahnen Sie Mitarbeiter rechtssicher ab

30.04.20204 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Arbeitnehmer können verlangen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt, wenn die Abmahnung unbestimmt ist oder falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Erklärt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit, er könne sich an das ihm vorgeworfene Verhalten nicht erinnern, muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitgebers beweisen. Andernfalls ist die Abmahnung unwirksam (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.02.2020, Az. 2 Sa 133/19).

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AUSGABE: PP 05/2020, S. 13 · ID: 46493791

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